whk1000/12. 7. 2000
Verfahren gegen whk eingestellt: Entschuldigung gefordert
Am 9. Dezember 1999 erstattete der Journalist und Sprecher des Berliner CSD e.V., Jürgen Siegfried Bieniek, Strafanzeige gegen vier Mitglieder des whk bzw. der Redaktion des von dessen Förderverein herausgegebenen Magazins Gigi wegen Verleumdung, Beleidigung und übler Nachrede. Anlaß waren eine Pressemitteilung des whk sowie eine Analyse antisemitischer Argumentationsmuster in Bienieks Artikeln. Bereits im Januar stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Heute erhielten die Beklagten die Begründung.
In einem Schreiben der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin vom 13. Januar 2000 an Bienieks Rechtsanwältin heißt es, die inhaltliche Überprüfung habe "keinen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage" ergeben. Die Äußerungen seien "vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion um die Errichtung eines Mahnmals zum Gedenken an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes zu sehen". Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genieße ein Beitrag zum Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage im Interesse des demokratischen Prozesses umfassenden Schutz gemäß Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz. Noch zumal habe Bieniek selbst "durch die Veröffentlichung seines Artikels die Ursache für diese Reaktionen in der Öffentlichkeit und in der Presse gesetzt".
Das whk begrüßt diesen Ausgang. Dennoch hat Bienieks Anzeige in der lesbisch-schwulen Öffentlichkeit eine teils feindliche Stimmung gegen das whk bewirkt. Im Berliner Szeneblatt Siegessäule (2/2000) wurde daraus sogar eine Klage wegen "Verleumdung und Volksverhetzung" gemacht.
Das whk fordert Bieniek auf, die juristische Belehrung der Staatsanwaltschaft ernst zu nehmen und sich künftig politisch mit seinen Gegnern auseinanderzusetzen. Von ihm und der Siegessäule fordert das whk eine öffentliche Entschuldigung.