Dokumentation
Presseratseingabe des whk gegen die "Siegessäule"
An den
Deutschen Presserat
Beschwerdeausschuß
Postfach 7160
53071 Bonn
Beschwerde gegen die Berliner Szenezeitschrift "Siegessäule"Pfingsten 2000
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich im Namen des wissenschaftlich-humanitären komitees (whk) gegen Veröffentlichungen der Berliner Zeitschrift "Siegessäule" vom Februar und März 2000 Beschwerde nach den Ziffern 1, 2 und 3 des Presskodex ein.
Zum Sachverhalt: In der Ausgabe vom Februar 2000 berichtete die "Siegessäule", eine Monatszeitschrift der lesbisch-schwulen Szene, unter dem Titel "CSD-Planung in heißer Phase", daß gegen Mitglieder des whk eine Klage wegen Volksverhetzung und Verleumdung vorliege. Wörtlich schreibt das Blatt: "Am Rande des Treffens wurde über den Vorwurf einiger Vertreter des whk gesprochen: Sie hatten in der Zeitschrift Gigi auf angeblich 'antisemitische' Äußerungen des 'Gay Express'-Redakteurs Jürgen Bieniek verwiesen. Eine Klage wegen Volksverhetzung und Verleumdung gegen die Mitglieder des whk läuft bereits." [siehe Anlage 1]
Diese Behauptung ist nachweislich falsch und erfolgte wider besseres Wissen. Der "Siegessäule"-Mitarbeiterin war durch das erwähnte Treffen bekannt, daß eine solche Klage nicht existiert.
Auf die Veröffentlichung reagierte der whk-Mitarbeiter Georg Klauda als einer der angeblich Verklagten per Email mit einer längeren Richtigstellung an die "Siegessäule"-Redaktion [Anlage 2], die jedoch ohne Reaktion blieb. Daraufhin veröffentlichte das whk am 3. Februar 2000 eine Presserklärung, die den Sachverhalt richtigstellen sollte, und die auch auf die Hintergründe der Auseinandersetzung einging. [Anlage 3]
In der Ausgabe vom März 2000 erschien in der "Siegessäule" eine "Richtigstellung" folgenden Wortlauts: "In der 'Siegessäule', Ausgabe Februar 2000, hieß es in dem Artikel 'CSD-Planung in heißer Phase' auf Seite 7: 'Eine Klage (Jürgen Bienieks; aktuelle Anmerkung der Redaktion) wegen Volksverhetzung und Verleumdung gegen die Mitglieder des whk läuft bereits.' Dies ist nicht richtig. Die korrekte Formulierung lautet: 'Nach Aussage Jürgen Bienieks sei eine Klage wegen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede gegen die Mitglieder des whk eingeleitet worden.'"
Nach unserer Auffassung ist dies keine Richtigstellung, da auch die in der indirekten Rede wiederholt und wider besseres Wissen wiedergegebene Behauptung eine Falschaussage bleibt. Die "Siegessäule" hat bis heute an keiner Stelle darauf hingewiesen, daß die zunächst von ihr selbst behauptete Klage überhaupt nicht existiert.
Dem whk als ehrenamtlich arbeitende Organisation ist dadurch sowohl in ideeller wie auch materieller Hinsicht Schaden entstanden.
Wir möchten Sie bitten, unser Anliegen im Beschwerdeausschuß zu prüfen.
Für Rückfragen steht Ihnen sollten Sie mich telefonisch unter der oben geannten Nummer nicht erreichen auch gern Herr Eike Stedefeldt in unserem Berliner Büro zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Ruder
Bundessprecher