whk0901/17. 10. 2001
Rot-Rot-Grün versagt im Rotlichtmilieu
whk beklagt Doppelmoral der Abgeordneten
Heute fand im Bundestagsauschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die abschließende Beratung eines Gesetzes zur Entkriminalisierung von Sexarbeit statt. Hierzu erklärt die AG Schwulenpolitik des whk:
Hinsichtlich des staatlichen Umgangs mit Prostitution zeichnet sich nicht etwa ein rechtshistorischer Durchbruch ab, sondern ein Fortbestehen
1. der Strafbarkeit im StGB
2. von Werbeverboten für Sexdienstleistungen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
3. von Prostitution als Ausweisungsgrund nach dem Ausländergesetz
4. von Diskriminierungen im Gaststättengesetz
5. von starren, für die Berufspraxis untauglichen Regelungen im Arbeitszeitgesetz
6. von fehlenden Regelungen im Arbeitsschutzgesetz sowie
7. ein Festhalten an landesrechtlichen Sperrgebietsverordnungen.Die "Kanzlermehrheit" für den von den Sachverständigen mehrheitlich kritisierten rot-grünen Gegenentwurf zum hochwertigeren PDS-Entwurf (BT-Drs. 14/4456 vom 1. 11. 2000) für ein sogenanntes Prostituiertengesetz in der abschließenden Bundestagslesung am Freitag nicht gefährdet.
Dennoch erheben nun auch die Demokratischen Sozialisten den Opportunismus zur Maxime ihres hochdotierten Treibens im Parlament. Statt demonstrativ ihrem von Prostituierten wie juristischer Fachwelt nahezu einhellig gelobten eigenen Entwurf zuzustimmen und den unglaubwürdigen rot-grünen Torso (BT-Drs. 14/5958 vom 8. 5. 2001) abzulehnen, will die PDS-Fraktion die dauerhafte Festschreibung der Doppelmoral durch die Regierungsfraktionen voraussichtlich mittragen. Viele Signale aus PDS-Abgeordnetenbüros deuten lediglich auf Enthaltung oder gar Zustimmung hin. Der Großteil der etwa 500.000 Nutten, Stricher und Callboys in der Bundesrepublik (Berlin: 8.000) ist wahlberechtigt und wird dies bei den bevorstehenden Wahlentscheidungen zu honorieren wissen.
Das whk fordert abermals alle Abgeordneten auf, den PDS-Entwurf umzusetzen, am besten mit den vom whk vorgeschlagenen Änderungen (vgl. Presseerklärungen vom 4. 4. 2001 und 9. 7. 2001).