whk0301/4. 4. 2001
Prostituierten-Gesetz: Rot-Grün zeigt sich lustlos
whk: Die Koalition kontert PDS-Entwurf zur Entkriminalisierung von Sexarbeit mit halbherzigem Gegenentwurf
Um Nutten und Strichern die Einklagbarkeit ihres Lohns und den Zugang zu den Sozialversicherungssystemen zu eröffnen, legte die PDS Ende 2000 einen umfassenden "Entwurf eines Gesetzes zur beruflichen Gleichstellung von Prostituierten und anderer sexuell Dienstleistender" (BT-Drucksache 14/4456) vor und erzwang im Januar seine Behandlung im Bundestag. Um eine entsprechende Selbstverpflichtung ihres Koalitionsvertrages zu erfüllen, wollen Bündnisgrüne und SPD morgen einen weniger weitgehenden Gegen-"Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von Prostituierten" nachschieben.
Das Bessere ist stets der Feind des Guten (Voltaire): Während die PDS durch Ergänzung des BGB Prostitution vom Ruch der Sittenwidrigkeit befreien, Schadensersatz-, Leistungsverweigerungs- sowie ein besonderes Kündigungsrecht einführen will, denkt Rot-Grün lediglich an separate Regelungen zur Rechtswirksamkeit von Verträgen, bei Leistungsnichterfüllung und der Zulässigkeit von abhängigen Beschäftigungen. Die PDS, welche die Straftatbestände "Förderung der Prostitution", "Zuhälterei" und "Verbotene Prostitution" konsequenterweise ersatzlos streichen will, sieht sich nun Wortklaubereien an den §§ 180a/181a StGB gegenüber.
Statt dessen wollen Sozialdemokraten und Bündnisgrüne durch Änderung des Gaststättengesetzes die Gaststättenerlaubnis auch für Bordellbetreiber ermöglichen. In weiteren Bereichen bleibt der Koalitionsentwurf deutlich hinter dem PDS-Entwurf und somit den Erkenntnissen aus der großen Hurenanhörung der 80er Jahre zurück: Demnach wollen die Regierungsfraktionen an den berufsschädigenden Sperrgebietsverordnungen der Länder nicht rütteln. Zu Prostitution als Ausweisungsgrund, zu Arbeitszeitregelungen und Arbeitsschutzbe-stimmungen in Sexbetrieben sieht Rot-Grün gar keine Regelungen vor.
Das whk fordert für Nutten und Stricher endlich alle Möglichkeiten, die der PDS-Entwurf vorsieht. Das Gaststättengesetz ist so zu ändern, daß auch Bordellbetriebe eine Gaststättenerlaubnis erhalten können. Um Sexarbeit glaubwürdig, richtungsweisend und unmißverständlich zu entkriminalisieren, ist all das in einem Gesetz zu beschließen, das erst gar nicht an einer Zustimmungspflicht des Bundesrates scheitern kann. Regelungen, die dahinter zurückfallen, lehnt das whk als notdürftig und unzureichend ab.