Dokumentation Queer vs. Stedefeldt (5)
Von: Rechtsanwalts-Sozietät Betz u.a.
An: Anwaltsbüro [xxx & xxx]31. März 1999
99000494/ZivR/WBE/GBR
Stedefeldt./.Scheuß/Schulze Verlags GbR (bitte stets angeben)
Ihr Zeichen: 1999/00179 ag-luSehr geehrte Herren Kollegen,
in der obigen Angelegenheit hat uns nunmehr Herr Eike Stedefeldt mit seiner anwaltlichen Vertretung beauftragt.
Namens und im Auftrag unseres Mandanten weisen wir das Ansinnen Ihrer Mandanten zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zurück. Bei den von Ihren Mandanten beanstandeten Äußerungen handelt es sich im wesentlichen um zulässige Meinungsäußerungen. Soweit es in dem Text überhaupt um eine Darstellung von Tatsachen geht, kann von unserem Mandanten der Wahrheitsbeweis geführt werden.
Abschließend weisen wir Sie darauf hin, daß der von Ihnen in Ihrer Kostenrechnung eingesetzte Gegenstandswert weit überhöht und die dreimalige Erhebung ein und derselben Gebühr in einer Angelegenheit offenkundig rechtswidrig ist.
Falls Sie meinen, gerichtliche Schritte gegen unseren Mandanten ergreifen zu müssen. dürfen wir Sie bitten, uns als Prozeßbevollmächtigte einzusetzen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Betz
Rechtsanwalt