Dokumentation Queer vs. Stedefeldt (4)
Von: [xxx & xxx], Rechtsanwälte
An: Eike Stedefeldt/Per TelefaxKöln, 26.03.1999
1999/00179 tz-lu
Scheuß/Schulze Verlags GbR ./. Eike Stedefeldt
Sehr geehrter Herr Stedefeldt,Ihr Fax von 11.23 Uhr an unsere Mandantin haben wir erhalten Dazu stellen wir fest:
1. Sie sind nicht berechtigt, mit unserer Mandantin auf direktem Wege zu kommunizieren, da wir insoweit in dieser Sache bevollmächtigt sind.
2. Bezüglich des streitgegenständlichen Satzes handelt es sich um keine Meinungsäußerung, sondern um eine Tatsachenbehauptung, da die Aussage "der Massenmord werde in Queer verharmlost" dem Beweis zugänglich ist. Es liegt somit eine Gegendarstellungsfähigkeit vor. Ihre "juristische Prüfung" ist falsch.
Wir haben Sie aufzufordern, noch bis heute 17.00 Uhr per Fax die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, da unsere Mandantin sonst ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte einleitet.
Mit freundlichen Grüßen
[xxx]
Rechtsanwalt