Rückspiel: C@rechild schießt Eigentor

"Kinderschutz"-Verein C@rechild e.V. errang juristische Niederlage gegen whk / OLG Düsseldorf verteidigt Meinungs- und Pressefreiheit

Der Verein C@rechild aus Münster scheiterte am 10. Mai in zweiter Instanz mit dem Versuch, das whk für eine Presseerklärung vom 3. April 2004 gerichtlich abstrafen zu lassen. Zur jetzt schriftlich vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 31. Mai erklärt die AG Schwulenpolitik des wissenschaftlich-humanitären komitees (whk):

Rückfragen: 0180/4444945