Dokumentation Queer vs. Stedefeldt (8)
Öffentliche Sitzung der
28. Zivilkammer des Landgerichts KölnAktenzeichen: 28 O 170/99
Köln, den 19.05.1999
Gegenwärtig:Richterin am Landgericht Henning
als VorsitzendeRichterin am Landgericht Schmitz
Richterin am Landgericht Dr. Grobecker
als Beisitzerinnen
Ohne Hinzuziehung eines Protokollführers.
Das Protokoll wird auf Tonträger diktiert.In Sachen
Scheuß, Schulze ./. StedefeldtChristian Scheuß und Micha Schulze,
handelnd in Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Betreiber des Rosa Zone Verlags, Aachener Straße 66, 50674 Köln,Antragsteller,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte [xxx & xxx] in Köln gegen
Herrn Eike Stedefeldt,
Postfach 08 02 25, 10002 Berlin,Antragsgegner,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Uhlenbruch u.a. in Köln
erschienen bei Aufruf:
für d. Antragsteller Rechtsanwalt [xxx]
für d. Antragsgegner Rechtsanwalt Dell
sowie nachbenannte Zeugen, die nach Eidesbelehrung und Belehrung über die Strafbarkeit einer falschen uneidlichen Aussage einzeln und in Abwesenheit der noch zu vernehmenden Zeugen wie folgt vernommen wurden:
Die Sach- und Rechtslage wird erörtert.Die Kammer weist darauf hin, daß und aus welchen Gründen der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung keine Aussicht auf Erfolg hat.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Mandanten erklärt Rechtsanwalt [xxx]: Ich nehme den Antrag zurück.v.u.g.
Rechtsanwalt Dell stellt Kostenantrag.
Beschlossen und verkündet:
1. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner, nachdem sie den Antrag zurückgenommen haben, § 269 Abs. 3 ZPO.2. Der Streitwert für das Verfahren wird auf 20.000,00 DM festgesetzt.
HenningFür die Richtigkeit der Übertragung vorn Tonträger
Thiele
(Justizangestellte)
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle