Dokumentation
Fünf Wochen nach dem von whk-Freundin Ortwin Passon an die Adressaten weitergeleiteten Offenen Brief des whk reagierte darauf auch das in der Sache federführende Bundesministerium der Justiz. Die Aufmerksamkeit sei hier abermals auf den Umstand gelenkt, daß das Schreiben zu der vom whk geforderten Entschädigung von Wehrmachtsdeserteuren und Opfern des §175 kein einziges Wort enthält nicht einmal betreffend die entsprechenden NS-Opfer. Damit fehlt wiederum jede Aussage zu der Kernforderung des Offenen Briefes.
Bundesministerium der Justiz
Bonn, 15. März 2002
Sehr geehrter Herr Passon,vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. Februar 2002 an Frau Bundesministerin Prof. Dr. Däubler-Gmelin. Frau Ministerin hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Wie Sie wahrscheinlich inzwischen wissen, haben sich die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf verständigt, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege als Koalitionsentwurf in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Der Entwurf sieht für eine ganze Reihe von Verurteilungen nach dem Militärstrafgesetzbuch darunter insbesondere für die Verurteilungen wegen Desertion sowie für die Opfer von Verurteilungen nach den §§ 175,175 a Nr. 4 RStGB die Abschaffung der bisher erforderlichen Einzelfallprüfung vor.
Soweit Sie sich für die Aufhebung der strafgerichtlichen Verurteilungen nach den §§ 175, 175 a Nr. StGB aus der Zeit nach 1945 einsetzen, darf ich Sie auf die Begründung des Gesetzentwurfs einen Abdruck der entsprechenden Bundestagsdrucksache füge ich zu Ihrer Unterrichtung diesem Schreiben bei zu Nummer 1 (Seite 5 des Entwurfs) hinweisen.
Es wird angestrebt, das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause diesen Jahres abzuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag(Wolfgang Kück)