whk1705/11.05.2005
"Abartige Phantasien"
Schwules Überfalltelefon "Maneo" bietet Volkszorn gegen schwulen Mörder ein Forum
Am gestrigen Dienstag wurde ein von der Presse fälschlich als "Neuköllner Kannibale" bezeichnete schwuler Gewaltverbrecher vom Berliner Landgericht zu dreizehn Jahren Haft verurteilt und bis auf weiteres in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen. Zu einer in diesem Zusammenhang auf der Homepage des Schwulen Überfalltelefons "Maneo" in Berlin dokumentierten Stellungnahme erklärt das wissenschaftlich-humanitäre komitee (whk):
Die auf der Homepage des in Berlin ansässigen Schwulen Überfalltelefons "Maneo" veröffentlichten Stellungnahmen über den von Massenmedien fälschlich als "Neuköllner Kannibalen" bezeichneten schwulen Gewaltverbrecher nimmt das whk mit Befremden und Irritation zur Kenntnis.
Wie das whk erst im Zusammenhang mit dem gestern gegen den Täter ergangenen Urteilsspruch des Berliner Landegerichts aus der Homoszene erfuhr, ist auf der Homepage www.maneo.de des senatsgeförderten schwulen Anti-Gewalt-Projekts unter dem Menüpunkt "News" ein als "JoeR.pdf" bezeichnetes Dokument eingestellt, in dem unter anderem enge Freunde und der Lebenspartner des ebenfalls schwulen Mordopfers ihrer Wut auf den nun verurteilten homosexuellen Täter freien Lauf lassen.
So verständlich und nachvollziehbar die heftigen Reaktionen aus dem Freundeskreis des auf schreckliche Weise getöteten und brutal verstümmelten Opfers sein mögen, so unverständlich ist es, daß "Maneo" solchen privaten Äußerungen ein öffentliches Forum bietet und damit deren Urheber und sich selbst nicht zuletzt in eine presserechtlich brisante Sitution hineinmanövriert. Damit hat "Maneo" nach Ansicht des whk einen weiteren Beleg für seine höchst unprofessionelle Arbeitsweise geliefert: Ein seriöses Opferhilfeprojekt hätte die Angehörigen eines Mordopfers selbstverständlich vor unbedachten Handlungen wie der Veröffentlichung einer persönlichen Stellungnahme zu schützen gewußt und diese nicht auch noch, wie bei "Maneo" geschehen, auf der eigenen Homepage ins Internet gestellt. "Maneo" unterstreicht somit erneut, daß es die von ihm eigentlich zu wahrenden Opferinteressen kaltschnäuzig verrät, wenn damit nur der eigenen Publicity gedient ist.
So erklärt der Lebenspartner des getöteten Mannes in der von "Maneo" dokumentierten Erklärung beispielsweise: "Die Männer, die sich rund um (den Täter) diesen abartigen Phantasien hingaben, sie gar ausübten, gehören meiner Meinung nach auch auf die Anklagebank. Warum ermordete der Mörder nicht einen dieser Männer? Sie hätten es wohl nicht verdient, jedoch haben sie das dunkle Spiel mitgegtrieben." Nach Meinung des hinterbliebenen Partners sei sein ermordeter Freund "ahnungslos" und anstelle "anderer Männer" ermordet worden. Tatsächlich hatte sich der Getötete jedoch mit dem späteren Täter schon vorher mehrfach zu "'Fesselspielen' außerhalb der Beziehung" getroffen, wie dessen hinterbliebener Partner einräumt.
Für das whk ist völlig unverständlich, warum ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Projekt wie "Maneo" einem mit Vokabeln wie "abartig" garnierten Volkszorn Raum bietet. Zudem macht das whk darauf aufmerksam, daß die Mehrheit der Tagespresse aus Gründen der journalistischen Ethik auf die Namensnennung des Täters verzichtete, während er auf der "Maneo"-Seite gleich mehrfach vollständig genannt wird. Damit duldet und unterstützt "Maneo" paradoxerweise ausgerechnet jene Art von Verstößen gegen den Pressekodex, die die Angehörigen des Toten der Springer-Presse völlig zu Recht vorwerfen. Anders als die "Bild"-Zeitung kann "Maneo" allerdings nicht von Gerichten oder vom Deutschen Presserat belangt werden.
Unnötig und überflüssig ist für das whk nicht zuletzt die auf der "Maneo"-Seite nachzulesende Charakterisierung des Täters als "ein Mensch mit den dunklesten seelischen Abgründen und einer krankhaften Besessenheit". Daß die Tat von einer von den Gerichtsgutachtern festgestellten Schizophrenie begünstigt oder forciert wurde, ist tragisch genug. Es ist besteht indes kein Anlaß, aus einem psychisch offenbar schwer gestörten Täter, gleich welcher furchtbaren Tat er sich auch schuldig gemacht haben möge, öffentlich zum Monster zu stilisieren. Gerade als Opferhilfeprojekt hätte sich "Maneo" in der Außendarstellung einer sachlichen und neutralen Wortwahl zu bedienen. Erst recht haben Formulierungen, in denen unsere demokratische Gesellschaft als "krank" bezeichnet wird, im "Maneo"-Internetauftritt nichts zu suchen.
Zwar weist "Maneo" im Zusammenhang mit den zitierten Stellungnahmen "vorsorglich darauf hin, daß für die namentlich ausgewiesenen Beiträge auf dieser Seite die Autoren selbst verantwortlich sind und nicht die Meinung von Maneo wiedergeben", allerdings bedankt sich der Lebenspartner des Getöten in seiner Erklärung "bei Maneo für die Möglichkeit zur Darstellung auf deren Internetseite". Es muß also davon ausgegangen werden, daß "Maneo" die Brisanz der in der Stellungnahme enthaltenen Äußerungen sehr wohl erkannt hatte und sie dem Projekt zweifelsfrei bewußt war, als es sie mit einer lediglich verbalen Distanzierung ins Internet stellte.
Für das whk nimmt das Agieren des Schwulen Überfalltelefons in den letzten Monaten immer bedenklichere Formen an. Daß die Kritik an "Maneo" inzwischen auch den PDS-geführten Sozialsenat als Hauptfinanzier des Projekts erreicht hat, nimmt das whk daher mit Interesse zur Kenntnis. Das whk geht davon aus, daß der Senat die Finanzierung von "Maneo" wegen dieser und anderer Eskapaden demnächst einer kritischen Prüfung unterziehen wird.
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