whk0805/28.02.2005
Rot-Grün als Zuhälter oder Mit Hartz IV in den Puff
Arbeitsagenturen fordern Bewerbungsgespräche als "Nacktmodell" / whk: Zwangsprostitution made by Rot-Grün
Nach Berichten ausländischer Presseorgane begünstigen die Zumutbarkeitsregeln der Hartz-IV-Gesetze staatliche Zwangsprostitution in Deutschland. Hierzu erklärt das wissenschaftlich-humanitäre komitee (whk):
Ausländischen Medien zufolge müssen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen in Deutschland damit rechnen, vom Arbeitsamt in die Sexindustrie vermittelt zu werden. Wer sich weigert, dem drohen empfindliche Leistungskürzungen.
Wie das Internetportal Redglobe.de unter Berufung auf die britische Tageszeitung Daily Telegraph, den österreichischen Standard sowie ein spanisches Medium berichtet, können die Arbeitsagenturen Frauen mit Verweis auf die verschärften Zumutbarkeitsregeln bei Hartz IV zwingen, sich zu prostituieren. So schildert der Daily Telegraph den Fall einer 25jährigen arbeitslosen Informatikern, die sich arglos bereiterklärte, nachts als Kellnerin zu arbeiten. Daraufhin habe sie von der zuständigen Arbeitsagentur die schriftliche Aufforderung erhalten, sich bei einem potentiellen Arbeitgeber zu melden, der sich als Bordellbesitzer erwies.
In dem von Redglobe.de verbreiteten Artikel wird zudem die aufs Sozialrecht spezialisierte Fachanwältin Mechthild Garweg mit den Worten zitiert, ihr seien Fälle bekannt, bei denen zuvor in Call-Centern beschäftige Frauen von der Arbeitsagentur aufgefordert worden seien, sich bei Sex-Hotlines zu bewerben. Im thüringischen Gotha sei eine 23jährige Frau amtlich aufgefordert worden, zu einem Bewerbungsgespräch für einen Job als "Nacktmodell" zu gehen. Nach Garweg seien Arbeitsagenturen schon jetzt oft bereit, dem Druck von Unternehmern nach geeigneten Arbeitswilligen nachzugeben und ALG-II-Empfängerinnen unter Androhung von empfindlichen Leistungskürzungen in Jobs zu vermitteln, "die mit sexuellen Dienstleistungen zu tun haben, aber nicht als Prostitution gelten".
Möglich wird dies durch die von der rot-grünen Bundesregierung durchgeführte und auch von Hurenverbänden als mißlungen charakterisierte Novelle des Prostitutionsgesetzes vor vier Jahren. Da Bordellbesitzer nunmehr Steuern und Sozialabgaben zahlen, können sie ihre Stellenangebote ganz regulär auch übers Arbeitsamt ausschreiben. Arbeitsagenturen, die sich weigern, laufen Gefahr, auf Schadensersatz verklagt zu werden.
Zwar haben Sprecher der Berliner Landesarbeitsagentur sowie der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg den Medienberichten gegenüber dem Wiener Standard mit der Begründung widersprochen, die Ämter vermittelten niemanden in sittenwidrige Arbeit. Redglobe.de weist jedoch ausdrücklich darauf hin, daß Prostitution in Deutschland seit der "Legalisierung" durch Rot-Grün gesetzlich eben gar nicht mehr sittenwidrig ist.
Nach Angaben der Bundesagentur müsse sich eine Frau in einer Tabledance-Bar allerdings nicht unfreiwillig betatschen lassen und könne den Job ohne Schmälerung der staatlichen Leistungen wieder aufgeben. Allerdings sei, so die Bundesagentur, im Einzelfall die Zumutbarkeit zu prüfen.
Während die zitierten Medien die Haltung der Bundesagentur mit dem sarkastischen Hinweis kommentierten, die Bundesagentur halte ihre Haltung wohl für kulant, verdeutlichen die Vorgänge einmal mehr den repressiven Charme rot-grüner Antidiskriminierungspolitik: erst Prostitution halbherzig legalisieren und dann diejenigen hineinzwingen, die man erfolgreich in die Armut getrieben hat.
Rückfragen: 0162/6673642 (Dirk Ruder)