whk0800/11. 7. 2000
Eingabe des whk: Deutscher Presserat rügt TAZ
Am 31. März reichte das wissenschaftlich-humanitäre komitee (whk) Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen die in Berlin erscheinende tageszeitung ein. Diese hatte einen Artikel gedruckt, der sich fast ausschließlich den vermeintlichen homosexuellen Neigungen des österreichischen Neofaschisten Jörg Haider widmete. Dafür wurde die TAZ heute vom Presserat gerügt.
Im Schreiben des Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses an TAZ-Chefredakteurin Bascha Mika heißt es: "Der Beschwerdeausschuß des Deutschen Presserates hat sich auf seiner Sitzung am 11.7.2000 mit der o.g. Beschwerde befaßt und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß sie begründet ist im Sinne der Beschwerdeordnung. Der Ausschuß stellte einen Verstoß gegen Ziffer 8 Pressekodex fest und sprach gegen Ihre Zeitung gemäß §10 Beschwerdeordnung eine nicht-öffentliche Rüge aus."
Ziffer 8 des Pressekodex legt u.a. fest: "Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. (...) Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen."
Das whk hatte seine Beschwerde damit begründet, an Haiders sexuellen Neigungen bestehe keinerlei legitimes öffentliches Interesse. Die sexuelle Denunziation sei "für die gebotene scharfe Auseinandersetzung mit Haiders politischen Zielen verheerend, da eher das Gegenteil dessen erzeugt wird, was sie vorgibt: nämlich eine Solidarisierung mit dem sexuell Denunzierten", so die Eingabe. Weitaus gefährlicher sei jedoch, daß sie "dem latenten Haß auf eine Minderheit Nahrung gibt, indem sie das Stereotyp vom 'homosexuellen Nazi'" wiederbelebe. Der Pressekodex verbiete aber die Diskriminierung einer sozialen Gruppe.