whk0501/18. 7. 2001
Karlsruhe sanktioniert amtliche Rosa Listen
whk warnt vor abschließender Fehlentscheidung des BVerfG
Heute verkündete das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung, daß das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) zum 1. August vorerst in Kraft treten darf und stellte klar, daß dies noch keine Entscheidung in der Hauptsache ist. Hierzu erklärt die AG Lebensformenpolitik des whk:
Das whk als Wiedergründung der von den Nazis zerschlagenen, weltweit ersten sexualpolitischen Organisation hat das von konservativen Vereinen betriebene und von Rot-Grün zusammengestümperte Homosexuellengesetz stets bekämpft, weil es vom Zustandekommen her wie auch inhaltlich demokratischen Prinzipien widerspricht. Unter Ausschluß so bedeutender Verbände wie Lesbenring und Deutscher AIDS-Hilfe das whk wurde durch Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin höchstselbst von den Vorgesprächen ausgeschlossen konzipierte die Koalition ein Sondergesetz, das:
1. ausschließlich für Homosexuelle gilt und Trans-, Bi- und Intersexuelle völlig ignoriert;
2. mindere Rechte beinhaltet, also Minderwertigkeit signalisiert;
3. ein juristisches Korsett exklusiv für paarweises Zusammenleben bietet und Abhängigkeiten sogar über die Beziehung hinaus schafft;
4. jenen Rassismus fortschreibt, der ausländischen Ehegatten erst nach Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zubilligt und das
5. letztlich den Staat zurückholt in die Betten derer, die bis zur Streichung des §175 im Jahre 1994 dafür gekämpft hatten, ihn ein für alle Mal dort rauszuwerfen.Betreffend die Entscheidung in der Hauptsache bedauert das whk, daß homosexuellenfeindlich motivierte Klagen die vorerst letzte Chance sein werden für eine das muffige Ehemodell überwindende Unverheiratetenpolitik. Diese nämlich wäre nach Inkrafttreten des LPartG dauerhaft unmöglich. Insofern hofft das whk auf einen Sieg der Vernunft in Karlsruhe.